National-Bank Vermögenstreuhand
TESTAMENTSVOLLSTRECKUNG
TESTAMENTS-
VOLLSTRECKUNG
Die NATIONAL-BANK Vermögenstreuhand bietet umfassende Unterstützung im Bereich der Testamentsvollstreckung.
WIR UNTERSTÜTZEN SIE
WIR UNTERS-
TÜTZEN SIE
Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung ist ein wichtiges Instrument, um sicherzustellen, dass Ihre letztwilligen Verfügungen in Ihrem Sinne umgesetzt werden. Der Prozess beginnt mit der Ermittlung der Sinnhaftigkeit bzw. gegebenenfalls sogar dringenden Notwendigkeit der Anordnung einer Testamentsvollstreckung.
Dies ist besonders sinnvoll bei einer umfangreichen Vermögensstruktur, vielen Begünstigten, zur Vermeidung von Konflikten, bei jungen oder unerfahrenen Begünstigten, in Patchworkfamilien oder zur Entlastung der Erben bei der Nachlassabwicklung. Bei sehr jungen Erben oder Erben mit Einschränkungen ist über eine Dauertestamentsvollstreckung nachzudenken.
Im zweiten Schritt erfolgt die Festlegung von Art und Ausmaß der Testamentsvollstreckung nach etwaigen Verwaltungsanweisungen. Eine klare Vergütungsvereinbarung sollte ebenfalls getroffen werden, um etwaigen späteren Konflikten zwischen Erben und Testamentsvollstrecker vorzubeugen.

WIR SORGEN FÜR
- Die Verwaltung und Abwicklung des Nachlasses
- Dauerhafte Sicherstellung des Vermögens (Dauertestamentsvollstreckung)
- Die Konfliktvermeidung
- Die Erfüllung der testamentarischen Weisung, einschließlich der Erbauseinandersetzung
- Einen reibungslosen Ablauf der Nachlassabwicklung
EINE PROFESSIONELLE
TESTAMENTSVOLLSTRECKUNG KANN AUS UNTERSCHIEDLICHSTEN GRÜNDEN SINNVOLL SEIN:
EINE PROFESSIONELLE
TESTAMENTS-
VOLLSTRECKUNG KANN AUS UNTER-
SCHIEDLICHSTEN GRÜNDEN SINNVOLL SEIN:
- Bei komplexen Vermögenswerten
- Bei einer gewünschten Gleichbehandlung aller Erben
- Bei Lebensgemeinschaften mit nichtehelichen Kindern bzw. Patchworkfamilien
- Bei schutzbedürftigen Begünstigten
- Bei einem Fehlen der Familie bzw. von nahen Angehörigen
- Bei der Erbeinsetzung gemeinnütziger Organisationen